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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - L 8 R 135/05   

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https://dejure.org/2005,37267
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - L 8 R 135/05 (https://dejure.org/2005,37267)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.09.2005 - L 8 R 135/05 (https://dejure.org/2005,37267)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. September 2005 - L 8 R 135/05 (https://dejure.org/2005,37267)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2007 - L 8 RA 6/04

    Rentenversicherung

    Die Verrechnungserklärung stellt inhaltlich keine hoheitliche Regelung und damit kein Verwaltungsakt dar (vgl. BSG Urteil vom 24.07.2003 -B 4 RA 60/02 R; Urteil des Senats vom 14.09.2005 -L 8 R 135/05 m. w. N.).
  • LSG Hessen, 31.10.2019 - L 1 KR 663/18
    Der Senat verweist insoweit auf die Rechtsprechung zur Frage, ob die Verwaltung eine Aufrechnung gemäß § 51 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil (SGB I) durch Bescheid erklären darf und welche Folgen die Aufhebung eines entsprechenden unzulässigen Verwaltungsaktes für die darin ausgesprochene Aufrechnungserklärung hat (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 60/02 R; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. September 2005 - L 8 R 135/05; Bayerisches LSG, Urteil vom 21. September 2005 - L 13 R 4215/03; Hessisches LSG, Urteil vom 29. Oktober 2012 - L 9 AS 601/10 ; Lilge, SGB I, § 51 SGB I Rn. 17; vgl. zum Meinungsstreit im Fall der Aufrechnung: Pflüger in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB I, 3. Aufl. 2018, § 51 SGB I, Rn. 53-69).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2006 - L 8 RA 52/04

    Rentenversicherung

    Es kann dahinstehen, ob die sozialrechtliche Verrechnung lediglich als rechtsgeschäftliche Ausübung eines schuldrechtlichen Gestaltungsverhältnisses zu qualifizieren ist (so BSG, Urteil vom 24.07.2003 -B 4 RA 60/02 R-, veröffentlicht in JURIS, ihm folgend der erkennende Senat mit Urteil vom 14.09.2005 -L 8 R 135/05-, Revision anhängig unter dem Az.: B 13 RJ 43/05 R) oder sich entsprechend der Auffassung der Beklagten und der von ihr benannten Rechtsprechung in Form eines Verwaltungsaktes zu vollziehen hat.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.09.2007 - L 1 RA 330/04
    Es kann dahinstehen, ob die sozialrechtliche Verrechnung in der Form eines Verwaltungsaktes ergehen darf, oder ob es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage fehlt (so BSG, Urt. v. 24.7.2003 - B 4 RA 60/02 R sowie Urt. des LSG NRW v. 14.9.2005 - L 8 R 135/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2006 - L 1 RA 14/03
    Auch nach Eintritt der Erfüllungswirkungen bleibt das Recht auf die Altersrente als Rechtsgrund der Leistung so lange bestehen, bis der bewilligende Verwaltungsakt aufgehoben oder geändert wird oder sich auf andere Weise erledigt hat, § 39 Abs. 2 SGB X. Die Verrechnung bringt nach alledem zwar den monatlichen Einzel-Auszahlungsanspruch anteilig zum Erlöschen, lässt das in dem bindenden Bewilligungsbescheid festgestellte Recht auf Altersrente aber unberührt (vgl. zum Ganzen BSG-Urteil vom 24. Juli 2003, Az: B 4 RA 60/02 R, dem folgend LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. September 2005, Az: L 8 R 135/05; anderer Auffassung Bayerisches LSG, Urteil vom 21. September 2005, Az: L 13 R 4215/03, alle Entscheidungen auch mit weiteren Nachweisen zu den sich gegenüber stehenden Auffassungen zur VA-Befugnis).
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